AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Gegenstand

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin erkennen wir nur an, wenn wir schriftlich zustimmen.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, insbesondere in der Personalsuche, -auswahl und -entwicklung.

2. Leistungen und Vertragsschluss

Der Vertrag (Vermittlungs-, Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag) kommt auch bei mündlicher Auftragserteilung zustande.

3. Vermittlungshonorar

3.1 Unser Anspruch auf Honorar entsteht, sobald zwischen der Auftraggeberin und dem von uns vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande kommt.

3.2 Das Honorar wird auch fällig, wenn:

  • der Kandidat trotz abweichender Qualifikationen eingestellt wird,
  • der Kandidat auf eine andere Position vermittelt wird,
  • ein Dritter mit dem Kandidaten ein Beschäftigungsverhältnis eingeht und dieser Dritte eng mit der Auftraggeberin verbunden ist,
  • die Auftraggeberin Informationen an einen Dritten weitergibt, der dann den Kandidaten einstellt.

3.3 Das Honorar bemisst sich nach einem Prozentsatz des Bruttojahreszielgehalts bzw. der Jahreszielvergütung.

3.4 Das Bruttojahreszielgehalt umfasst sämtliche Zusatzleistungen, wie z. B. Boni und Sachbezüge (z. B. PKW, pauschal 5.000 EUR).

3.5 Der Honoraranspruch bleibt bestehen, unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis durchgeführt wird, vor Arbeitsantritt endet oder wie lange dieses dauert.

3.6 Der Anspruch bleibt für 12 Monate bestehen, nachdem ein Kandidat vorgestellt wurde und ein entsprechendes Arbeitsverhältnis entsteht.

3.7 Vorstellungskosten der Kandidaten trägt die Auftraggeberin.

4. Umsatzsteuer

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar von der Auftraggeberin an uns zu zahlen.

5. Mitursächlichkeit/Vorkenntnis

5.1 Der Honoraranspruch entsteht auch bei Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit.

5.2 Vorkenntnis eines Kandidaten muss uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls bleibt der Honoraranspruch bestehen.

6. Informationspflicht zur Ermittlung des Honoraranspruchs

6.1 Die Auftraggeberin teilt uns den Abschluss eines Vertrags mit einem Kandidaten schriftlich innerhalb von 5 Werktagen unter Nennung des Beschäftigungsbeginns und des Bruttojahreszielgehalts bzw. Jahreszielvergütung (inkl. Zusatzleistungen) mit.

6.2 Bei Nichterfüllung können wir eine marktübliche Vergütung ansetzen.

6.3 Die Auftraggeberin legt auf Verlangen eine Kopie des Arbeitsvertrags vor.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorgaben.

7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.4 Sonstige Haftung ist ausgeschlossen.

7.5 Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.6 Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Kandidat die Erwartungen der Auftraggeberin nicht erfüllt.

8. Kündigung

8.1 Die Auftraggeberin kann den Auftrag jederzeit ohne Frist kündigen.

8.2 Wir können den Auftrag fristlos kündigen, wenn z. B. Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden, über das Vermögen der Auftraggeberin das Insolvenzverfahren eröffnet oder Vertraulichkeitsbestimmungen verletzt werden.

8.3 Die Kündigung befreit nicht von der Zahlungspflicht, z. B. für Aufwandspauschalen oder Vermittlungshonorare.

8.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

9. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort fällig.

10. Vertraulichkeit/Kommunikation

10.1 Beide Parteien behandeln sämtliche Informationen vertraulich.

10.2 Bei Nichtvermittlungen müssen alle Unterlagen zurückgegeben oder vernichtet werden.

10.3 Ohne Zustimmung des Kandidaten darf kein Kontakt zu dessen früheren Arbeitgebern aufgenommen werden.

10.4 Elektronische Kommunikation erfolgt auf Risiko der Auftraggeberin.

11. Datenschutz

Beide Parteien sind jeweils Verantwortliche nach der DSGVO und verpflichten sich zur datenschutzkonformen Verarbeitung. Insbesondere die von uns übermittelten Kandidatendaten werden zu keinem anderen Zweck als der Durchführung dieses Vertrages durch die Auftraggeberin verarbeitet.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

12.1 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern die Auftraggeberin ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.2 Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.